Vorbemerkung
Laut Schulgesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen haben Schülerinnen und Schüler die Pflicht daran
mitzuwirken, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht
werden kann.
Sie sind insbesondere verpflichtet,
E die im Rahmen des Unterrichts oder im Interesse eines
geordneten Schullebens notwendigen Anordnungen zu befolgen und die Ordnung in
der Schule einzuhalten
E alles zu unterlassen, was eine geordnete Unterrichts- und
Erziehungsarbeit in der Schule sowie die Rechte beteiligter Personen
beeinträchtigt sowie
E die schulischen Anlagen, Einrichtungen und Gegenstände
pfleglich zu behandeln.
Nachfolgende Regelungen gelten für
die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen am Berufskolleg Erkelenz
durch Schülerinnen und Schüler in und außerhalb des Unterrichts.
§ 1 Sorgfältiger und pfleglicher
Umgang mit den Einrichtungsgegenständen, Schutz der Geräte
(1) Die Bedienung der Hard- und Software hat
entsprechend den Instruktionen der Lehrkräfte zu erfolgen. Wer schuldhaft (absichtlich,
grob fahrlässig, unangemessene Handhabung) Schäden an Hard- und Software oder
Mobiliar verursacht, haftet für den entstandenen Schaden und hat diesen zu
ersetzen. Dies gilt auch für beschränkt geschäftsfähige Schüler/innen.
(2) Vor Aufnahme der Arbeit hat sich die Schülerin
oder der Schüler vom ordnungsgemäßen Zustand der Hard- und Software sowie des
Mobiliars zu überzeugen und vorgefundene Schäden unverzüglich der zuständigen
Lehrkraft zu melden.
(3) Während der Arbeit entstandene Schäden an Hard-,
Software oder Mobiliar sind unverzüglich der aufsichtführenden Lehrkraft zu
melden. Dies gilt nicht nur für den/die Verursacher/in, sondern auch für die
anderen anwesenden Schüler/innen, die diese Beschädigung wahrnehmen.
(4) Nach Beendigung der Nutzung hat die Schülerin
oder der Schüler die benutzte Anwendung ordnungsgemäß zu beenden, sich am PC
abzumelden, seinen Arbeitsplatz zu kontrollieren und ordnungsgemäß zu
verlassen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sind Schäden zu melden.
(5) Die Tastaturen sind durch Schmutz und
Flüssigkeiten besonders gefährdet. Deshalb ist das Essen und Trinken in den
Fachräumen grundsätzlich verboten. Verboten ist es auch, die Bürostühle als
"Fortbewegungsmittel" zu missbrauchen.
§ 2 Eingriffe in die Hard- und
Softwareinstallation
Veränderungen der Installation und
Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an
der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte dürfen nicht
an Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Unnötiges Datenaufkommen
durch Laden und Versenden von großen Dateien (z.B. Grafiken) aus dem Internet,
ist zu vermeiden. Sollte ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in seinem
Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule berechtigt, diese Daten zu löschen.
Eigene Datenträger, wie Disketten,
CDs usw. dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der aufsichtsführenden
Lehrkraft benutzt werden.
§ 3 Passwörter
Alle Schülerinnen und Schüler
erhalten eine individuelle Nutzererkennung und wählen sich ein Passwort, mit
dem sie sich an den vernetzten Computern der Schule anmelden können.
Für unter ihrem Passwort erfolgte
Handlungen werden Schülerinnen und Schüler verantwortlich gemacht. Deshalb muss
das Passwort vertraulich gehalten werden. Das Arbeiten unter einem fremden
Passwort ist verboten. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet,
dieses der Schule bzw. der zuständigen Lehrkraft unverzüglich zu melden.
§ 4 Nutzung von Informationen aus
dem Internet
Der Internet-Zugang soll
grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist auch
ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung
seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im
Zusammenhang steht. Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung
der Schule bzw. der zuständigen Lehrkraft zulässig.
Im Namen der Schule dürfen weder
Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste
im Internet benutzt werden. Schuldhaft entstandene Kosten sind von dem jeweiligen
Verursacher zu tragen.
Bei der Nutzung des Internets sind
die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, des Urheberrechts
und des Jugendschutzrechts zu beachten. Danach ist es ausdrücklich verboten,
pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen.
Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung unverzüglich
zu schließen und der Aufsichtsperson darüber Mitteilung zu machen.
Bei der Weiterverarbeitung von Daten
aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.
Die Schule bzw. die aufsichtführende
Lehrkraft ist berechtigt durch stichprobenartige Kontrollen die Einhaltung
dieser Regeln zu überprüfen.
§ 5 Versenden von Informationen in
das Internet
Werden Informationen unter dem
Absendernamen der Schule in das Internet versandt, geschieht das unter
Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen. Die Veröffentlichung von
Internetseiten im Namen der Schule bedarf der Genehmigung durch die
Schulleitung.
Für fremde Inhalte ist insbesondere
das Urheberrecht zu beachten. So dürfen zum Beispiel digitalisierte Texte,
Bilder und andere Materialien nur mit Erlaubnis der Urheber in eigenen
Internetseiten verwandt werden. Der Urheber ist zu nennen, wenn dieser es
wünscht.
Die Weitergabe von persönlichen
Informationen (personenbezogene Daten) über Schüler/innen, Lehrer/innen oder
sonstige Schulangehörige über das Internet ist grundsätzlich untersagt.
Das Recht am eigenen Bild ist zu
beachten. Die Veröffentlichung von Fotos im Internet ist nur gestattet mit der
Genehmigung der Schülerinnen und Schüler sowie im Falle der Minderjährigkeit
ihrer Erziehungsberechtigten.
Insbesondere ist es auch verboten,
pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte zu versenden.
§ 6 Ergänzende Regeln,
Schlussvorschriften
(1) Diese Benutzerordnung ist Bestandteil der
jeweils gültigen Hausordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch
Aushang in den Computerräumen der Schule in Kraft.
(2) Zu Beginn jedes Schuljahres findet durch die
Fachlehrer/innen eine Belehrung der Schüler/innen statt, die im Klassenbuch
protokolliert wird. Der Text der Nutzungsordnung wird den Schülern/innen
ausgehändigt und die einzelnen Regeln und die Folgen von Verstößen erläutert.
Jede/jeder Schülerin/Schüler (im Falle der Minderjährigkeit auch die
Erziehungsberechtigten) hat die Kenntnisnahme schriftlich, durch eigenhändige
Unterschrift, zu bestätigen und sich zu verpflichten die Nutzungsordnung
einzuhalten. Dies ist Voraussetzung für die Nutzung.
(3) Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung
sind Verstößen gegen die Allgemeine Schulordnung gleichzusetzen. Sie können
neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung des Internets und dem zeitweisen
Ausschluss aus dem Unterricht weitere schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur
Folge haben.
(4) Nutzer, die unbefugt Software von den
Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen,
machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.
(5) Die Schule ist nicht für den Inhalt der über
ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich.
Erklärung
Am _____________ wurde ich in die
Nutzungsordnung der Computerräume des Berufskollegs
Erkelenz und der Internet-Nutzung
eingewiesen.
Mit den festgelegten Regeln bin ich
einverstanden und ich verpflichte mich diese einzuhalten.
Sollte ich gegen die Nutzungsregeln
verstoßen, kann dies
E einen zeitweisen Ausschluss vom Unterricht zur Folge haben,
E den Verlust meiner Berechtigung für die Nutzung des Internets
bedeuten und
E gegebenenfalls weitere Schulordnungsmaßnahmen nach sich
ziehen.
Bei Verstoß gegen gesetzliche
Bestimmungen (z.B. Weitergabe von personenbezogenen Daten, Nutzung und
Versendung von pornographischen, gewaltverherrlichenden oder rassistischen
Inhalten) sind zivil- und/oder strafrechtliche Folgen nicht auszuschließen.
Habe ich ohne Erlaubnis
kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt, so sind die entstandenen Kosten
von mir zu tragen.
Mir ist bekannt, dass die Schule den
Datenverkehr protokolliert und durch Stichproben überprüft.
Bei schuldhafter Beschädigung von
Hard- und Software sowie von Einrichtungsgegenständen durch unsachgemäßem
Gebrauch bin ich verpflichtet, den entstandenen Schaden ersetzen.
Name/Vorname: ___________________________________ Klasse: _____________
__________________________________________________________
Ort/Datum
___________________________________________________________
Unterschrift
der Schülerin/des Schülers
Bestätigung der Kenntnisnahme
___________________________________________________________
Unterschrift
der/des Erziehungsberechtigten