Fachlagerist
In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen in den Industrie- und Handelsbetrieben im Bereich der Lagerlogistik in vieler Hinsicht bedeutend geändert.
Die Tätigkeiten im Lager haben sich grundlegend gewandelt. In zunehmendem Maße werden moderne Technologien eingesetzt, die technische Fertigkeiten und Kenntnisse erfordern, um die gestiegenen Anforderungen erfüllen zu können.
Aus diesem Grund war es erforderlich, die Ausbildungsinhalte des Ausbildungsberufes Fachlagerist / Fachlageristin den geänderten Gegebenheiten anzupassen.
Die Verordnung für die Berufsausbildung zum Fachlageristen trat zum 01. August 2004 in Kraft.
Der sachgerechte Umgang mit Gütern im Lager ist ein wichtiges Handlungsfeld für die Fachlageristin /den Fachlageristen. Zu den Aufgabengebieten gehören neben der Warenannahme- und Eingangskontrolle auch eine sachorientierte Einlagerung sowie die Behandlung und der Transport der Güter. Ebenso sind Kenntnisse der arbeitsplatzbezogenen Software erforderlich wie die Beachtung bestehender sicherheitsrechtlicher Vorgaben.
Die Tätigkeit der Fachlageristin / des Fachlageristen erfordert fachspezifische Kenntnisse über unterschiedliche Verpackungsmittel und Verpackungshilfsmittel sowie über die besonderen Arbeitssicherheitsvorschriften im Umgang mit gefährlichen Stoffen.
Fachlageristinnen / Fachlageristen sind in allen Branchen beschäftigt. Infrage kommen dabei alle Betriebe, die über eine Lagerhaltung verfügen.
Fachlageristin / Fachlagerist ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Diese bundesweit geregelte 2-jährige Ausbildung wird in Industrie und Handel angeboten.
Die schulische Ausbildung der Fachlageristin / des Fachlageristen findet am Berufskolleg in Erkelenz statt. Die Auszubildenden besuchen an zwei Vormittagen in der Woche den Berufsschulunterricht.
Der Unterricht im berufsbezogenen Bereich deckt die folgenden Lernfelder ab:
Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Lagerlogistik | |
Lernfelder | Zeitrichtwerte in Unterrichtsstunden | |
Nr. | | 1. Jahr | 2. Jahr |
1 | Güter annehmen und kontrollieren | 80 | |
2 | Güter lagern | 100 | |
3 | Güter bearbeiten | 60 | |
4 | Güter im Betrieb transportieren | 40 | |
5 | Güter kommissionieren | | 60 |
6 | Güter verpacken | | 80 |
7 | Güter verladen | | 80 |
8 | Güter versenden | | 60 |
Summen: insgesamt 840 Stunden | 280 | 280 |
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Nach der Rahmenvereinbarung für die Berufsschule hat die Berufsschule zum Ziel,
In den Fächern des berufsbezogenen Bereiches und den Fächern des berufsübergreifenden Bereiches (Deutsch/Kommunikation, Politik, Religion und Sport) werden die Auszubildenden auf die Bewältigung der Herausforderungen der Berufswelt vorbereitet.
Die Zwischenprüfung soll am Ende des ersten Ausbildungsjahres stattfinden.
Der Prüfling soll in höchstens 90 Minuten eine Arbeitsaufgabe durchführen, die mindestens eines der folgenden Gebiete beinhalten sol:
1. Entladen und Kontrollieren einer Lieferung
2. Einlagern von Gütern nach Güterarten
Die Abschlussprüfung besteht aus vier Prüfungsbereichen:
1) Praktische Arbeitsaufgaben
2) Lagerprozesse
3) Güterbewegung
4) Wirtschats- und Sozialkunde
Die Prüfungen in den Prüfungsbereichen nach den Nummern 2-4 sind schriftlich durchzuführen.
Ansprechpartnerin:
Frau Görtz-Jennes
goertz-jennes@bk-erkelenz.de